ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN VDH SOLAR WHOLESALE B.V.
Niedergelassen in der Finlandlaan 1 in (2391 PV) Hazerswoude-Dorp. Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 63311941.
- Anwendbarkeit der Bedingungen
- Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle von VDH Solar Groothandel B.V. ("VDH Solar") angebotenen, verkauften und/oder gelieferten Produkte und Dienstleistungen (wie z.B. (technische) Beratung über die Produkte und damit zusammenhängende Arbeiten) sowie für alle damit zusammenhängenden Verträge zwischen VDH Solar (oder einem der mit ihr verbundenen Konzernunternehmen im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, die auf diese Bedingungen Bezug nehmen) und einer anderen Partei (im Folgenden auch "Kunde" genannt). Unter einem Vertrag wird in diesen Bedingungen jeder Vertrag zwischen VDH Solar und dem Kunden, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags verstanden.
- Der Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, VDH Solar hat deren Anwendung vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich alle juristischen und natürlichen Personen berufen, die von VDH Solar mit der Erfüllung von Aufträgen des Kunden beauftragt werden oder daran beteiligt sind (einschließlich der Mitarbeiter und Geschäftsführer von VDH Solar und der mit VDH Solar verbundenen juristischen Personen).
- Treten mehrere (juristische) Personen als Vertragspartner von VDH Solar auf (z. B. durch Zahlung von Rechnungen an VDH Solar), so haften sie alle gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen gegenüber VDH Solar.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. VDH Solar und der Kunde werden dann anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen neue Bestimmungen vereinbaren, die dem Zweck und der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommen sollen.
- VDH Solar ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Der Kunde gilt als mit den Änderungen einverstanden, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe der Änderung durch VDH Solar schriftlich widerspricht.
- Wenn diese Bedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, ist der niederländische Text verbindlich.
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Alle Angebote und Kostenvoranschläge von VDH Solar sind immer unverbindlich und unteilbar, es sei denn, im Angebot wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Preislisten, Broschüren, Ertrags- und Amortisationszeitberechnungen und andere von VDH Solar zur Verfügung gestellte Daten sind für VDH Solar nicht verbindlich. Der VDH Solar ist niemals an Abweichungen in einer Annahme gebunden, auch nicht an die Annahme nur bestimmter Teile eines Angebots. Die in einem Angebot genannten Lieferfristen sind immer unverbindlich.
- Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die VDH Solar einen Auftrag oder eine Vereinbarung schriftlich bestätigt hat oder wenn sie den Auftrag tatsächlich ausgeführt hat. VDH Solar hat das Recht, sein Angebot innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme eines Angebots zu widerrufen. VDH Solar ist nicht verpflichtet, Produkte, die nicht mehr zum Sortiment gehören, nachzuliefern.
- Offensichtliche Irrtümer und Schreib-, Druck- oder Rechenfehler können von VDH Solar jederzeit korrigiert werden.
- Die Arbeiten und Produkte beziehen sich ausschließlich auf das, was im Angebot beschrieben ist. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er dem VDH Solar oder in seinem Namen übermittelt hat und auf die der VDH Solar sein Angebot gestützt hat. Arbeiten oder Produkte, die nicht im Angebot beschrieben sind oder die sich aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden ergeben, gelten als zusätzliche Arbeiten oder Folgeaufträge und werden gesondert berechnet. VDH Solar ist nicht verpflichtet, Anfragen nach zusätzlichen Arbeiten oder Folgeaufträgen zu akzeptieren und kann verlangen, dass zunächst ein neuer schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.
- Wenn der Kunde einen Auftrag, eine Bestellung oder einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, VDH Solar alle Kosten zu erstatten, die bei der Ausführung des Auftrags oder der Bestellung entstanden sind. Der Kunde ist auch zum Ersatz des entgangenen Gewinns und des sonstigen Schadens verpflichtet. Die Stornierungskosten werden auf mindestens 30 % des Gesamtauftragswertes (ohne MwSt.) festgesetzt, unbeschadet des Rechts von VDH Solar auf vollständigen Schadensersatz infolge der Stornierung.
- Nebenabreden oder Änderungen eines Vertrages oder Zusagen von Mitarbeitern von VDH Solar sind für VDH Solar nur verbindlich, wenn sie von VDH Solar schriftlich bestätigt wurden.
- Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, hat er eine gesetzliche Bedenkzeit von 14 Tagen, innerhalb derer er den Verkauf kostenlos widerrufen oder auflösen kann, sofern der Verkauf im Fernabsatz erfolgt ist und der Kunde die anderen gesetzlichen Bedingungen erfüllt.
- Preise und Zahlung
- Die Preise von VDH Solar sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie der tatsächlich angefallenen Kosten für Dritte oder Materialien und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
- Treten Selbstkostenerhöhungen ein, ist VDH Solar berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis zwischenzeitlich zu erhöhen. Will der Kunde einer solchen Anpassung nicht zustimmen, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Anpassung wirksam werden soll. Der Kunde ist dazu nicht berechtigt, wenn die Anpassung auf einem vereinbarten Index oder (Mengen-)Kriterium beruht, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt ist.
- Die Daten aus der Verwaltung von VDH Solar sind ein vollständiger Nachweis für die von VDH Solar durchgeführten Lieferungen und Arbeiten sowie für die Zahlungsverpflichtung des Kunden, unbeschadet des Rechts des Kunden, den Gegenbeweis zu erbringen. Rechnungsbeträge sind unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die gelieferte Ware in Gebrauch genommen hat oder nutzt.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung nur gegen vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Betrages. Nach Beauftragung erhält der Kunde eine Rechnung von VDH Solar. Alle Rechnungen sind vom Kunden in voller Höhe gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. In Ermangelung besonderer Bedingungen hat der Kunde spätestens einen Tag vor der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden die Forderungen von VDH Solar gegenüber dem Kunden sofort fällig.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag, es sei denn, der gesetzliche Handelszins gemäß 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist höher, in diesem Fall ist der gesetzliche Handelszins geschuldet. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung dieser Forderung oder der Ausübung von Rechten in voller Höhe zu zahlen, wobei der Betrag auf mindestens 15 % der Forderung festgesetzt ist.
- Das Recht des Kunden, mit Forderungen gegenüber VDH Solar aufzurechnen oder Zahlungen einzustellen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verzicht auf das Recht des Kunden zur Aufrechnung gilt auch für den Fall des Konkurses oder der (vorläufigen) Zahlungseinstellung des Kunden.
- Vereinbarte Zahlungsnachlässe sind einmalig, können nur mit der Bezahlung der jeweiligen Rechnung verrechnet werden und berechtigen nicht zu zukünftigen Nachlässen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Ändert sich während der Laufzeit eines Vertrages die Anzahl der abzunehmenden Produkte oder Dienstleistungen, können gewährte Rabatte oder Vergünstigungen angepasst oder widerrufen und/oder das angegebene Preisniveau angepasst werden. Ermäßigungen des Preisniveaus gelten nicht rückwirkend.
- Jede vom Kunden geleistete Zahlung wird stets zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen verwendet, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
- Beanstandungen von Rechnungen muss der Kunde innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen direkt bei VDH Solar einreichen, andernfalls erlöschen alle Ansprüche gegenüber VDH Solar.
- VDH Solar behält sich das Recht vor, weitere Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verlangen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach oder leistet er nicht rechtzeitig und vollständig Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, ist VDH Solar berechtigt, die Durchführung des Vertrages unverzüglich auszusetzen und/oder zu kündigen. VDH Solar ist in diesem Fall in keinem Fall zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die von VDH Solar bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
- VDH Solar ist berechtigt, Forderungen, die der Kunde (oder ein Konzernunternehmen des Kunden) gegenüber VDH Solar hat, mit Forderungen zu verrechnen, die VDH Solar oder mit ihr verbundene Unternehmen gegenüber dem Kunden haben.
- Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Alle gelieferten und zu liefernden Waren bleiben das ausschließliche Eigentum von VDH Solar, bis alle Forderungen, die VDH Solar gegenüber dem Kunden oder seinen Konzernunternehmen hat oder haben wird, einschließlich der in Buch 3:92, Artikel 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Forderungen, vollständig beglichen sind.
- Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Waren nicht veräußern, verpfänden oder Dritten ein anderes Recht an den Waren einräumen.
- Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von VDH Solar an der Begründung eines Pfandrechts an den Forderungen mitzuwirken, die der Kunde aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gegen seine Abnehmer erwirbt oder erwerben wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von VDH Solar zu verwahren.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen die Risiken von (nicht abschließenden) Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichert zu halten. Die Versicherung deckt mindestens die in der niederländischen Börsenfeuerpolice genannten Risiken ab. Auf erstes Ersuchen von VDH Solar hat der Kunde VDH Solar eine Kopie der Versicherungspolice für diese Versicherung zu übermitteln. Im Falle einer Versicherungsleistung hat VDH Solar Anspruch auf diese Beträge; der Kunde verpflichtet sich im Voraus, an der Zahlung an VDH Solar mitzuwirken.
- Kann sich VDH Solar nicht auf den Eigentumsvorbehalt berufen, weil die gelieferte Ware vermischt, verformt oder vervielfältigt worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die neu gebildete Ware an VDH Solar zu verpfänden.
- VDH Solar ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch im Besitz des Kunden befindliche Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder zu geraten droht. Der Kunde gewährt VDH Solar jederzeit freien Zugang zu seinem Gelände und/oder seinen Gebäuden, um die Waren zu prüfen und/oder die Rechte von VDH Solar auszuüben. Der Kunde erteilt VDH Solar und den von ihr beauftragten Dritten im Voraus bedingungslos und unwiderruflich das Recht und die Erlaubnis, die Orte, an denen sich die Ware befindet, zu betreten und die Ware zurückzunehmen. Die durch die Rücknahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde trotz schriftlicher Mahnung die Mitwirkung bei der Rücknahme der gelieferten Ware, so verwirkt er - ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf - eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 500,00 für jeden Tag, an dem er sich in Verzug befindet. Wenn VDH Solar Waren zurückholt, die in ihrem Eigentum stehen, schuldet der Kunde ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 10 % des Wertes der zurückgenommenen Waren, unbeschadet des Rechts von VDH Solar auf vollständigen Schadensersatz im Zusammenhang mit dem zurechenbaren Mangel seitens des Kunden.
- VDH Solar ist berechtigt, die vom Kunden bestellten Waren, die sich in ihrem Besitz befinden, bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden an VDH Solar geschuldeten Beträge zurückzubehalten, unabhängig davon, ob sich der betreffende Vertrag auf diese oder andere Waren des Kunden bezieht. Ein Zurückbehaltungsrecht steht VDH Solar auch im Falle des Konkurses des Kunden zu.
- Die vorstehenden Bestimmungen lassen die sonstigen VDH Solar zustehenden Rechte unberührt.
- Ausführung des Vertrages
- VDH Solar wird sich nach besten Kräften bemühen, die Aufträge und Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen, gegebenenfalls unter Beachtung der von VDH Solar aufgestellten Normen und Vorschriften sowie der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Alle Leistungen von VDH Solar werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Sollten bestellte Produkte nicht mehr verfügbar sein, ist die VDH Solar berechtigt, diese Produkte durch gleichwertige Produkte zu ersetzen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass VDH Solar den Vertrag unter seiner Verantwortung durch sein Personal oder gegebenenfalls durch Dritte ausführen lässt.
- Der Kunde kooperiert jederzeit, rechtzeitig und unentgeltlich mit VDH Solar und stellt alle Informationen und geeigneten Einrichtungen und (Hilfs-)Materialien in der gewünschten Form und Art und Weise zur Verfügung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf): eine sichere und leicht zugängliche Installationsumgebung mit allen erforderlichen Infrastrukturen und Anschluss- und Netzwerkeinrichtungen sowie alle anderen Daten und Güter, die VDH Solar als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Erfüllung des Vertrags notwendig oder wünschenswert sind. Wenn der Kunde im Rahmen der Durchführung des Vertrags eigenes Personal einsetzt, muss dieses Personal über die erforderlichen Informationen, Kenntnisse, Erfahrungen, Kapazitäten und Qualitäten verfügen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist VDH Solar berechtigt, die Ausführung eines Vertrags oder Auftrags ganz oder teilweise auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Nichterfüllung entstandenen Mehrkosten, einschließlich der Kosten, die VDH Solar für die Beschaffung dieser Ressourcen selbst aufwenden muss, nach den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zu dem von VDH Solar angegebenen Datum und Zeitpunkt abzunehmen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung, die Ware zu dem angegebenen Datum und Zeitpunkt in Empfang zu nehmen, nicht nach, so hat er VDH Solar die vollen Kosten für die Lagerung, den (zusätzlichen) Transport und andere damit verbundene Kosten zu erstatten. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 250 € für jeden angefangenen Tag. Wenn der Kunde die Waren nach einer Aufforderung durch VDH Solar nicht abholt, ist VDH Solar berechtigt, den Vertrag als vom Kunden gekündigt zu betrachten. Der Kunde ist verpflichtet, die in diesen Bedingungen festgelegten Stornierungskosten zu tragen.
- Für den Fall, dass Mitarbeiter von VDH Solar auf dem Gelände des Kunden Arbeiten ausführen, stellt der Kunde Arbeitsräume und -einrichtungen zur Verfügung, die allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, z.B. im Bereich Gesundheit und Sicherheit, entsprechen.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
- Die Leistungspflicht von VDH Solar umfasst nicht:
- die Installation, Montage oder Inbetriebnahme von Waren oder Dienstleistungen,
- die Wartung, Einstellung oder Verwaltung von Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich der Einstellung von Hauptsicherungen oder Kabeln,
- die Berechnung von Höchstlasten für Dächer und Installationsumgebungen oder sonstige bauliche Beratung,
- die Unterstützung der Nutzer
- Lieferung damit verbundener notwendiger Waren oder Dienstleistungen wie Kabel oder Internetanschluss,
- Arbeiten außerhalb der Niederlande;
- der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko alle von VDH Solar gelieferten Produkte installiert und darüber hinaus alles Notwendige unternimmt, damit diese Produkte funktionieren;
- VDH Solar stellt dem Kunden keine Kurse, (technische) Dokumentation oder Gebrauchsanweisungen zur Verfügung;
- VDH Solar bestimmt die Art und Weise der Vertragsdurchführung und der Lieferung; VDH Solar ist nicht verpflichtet, Anweisungen des Kunden zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der Leistungspflichten von VDH Solar ändern oder ergänzen;
- Lieferungen und Leistungen erfolgen werktags zu den üblichen Öffnungszeiten von VDH Solar (von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr);
- der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr für erforderliche Genehmigungen oder sonstige Erlaubnisse Dritter sorgt; und
- der Kunde auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür sorgt, dass Störungen durch Stromausfall während der Installation, z.B. bei Alarm- und Computeranlagen, vermieden werden.
- Die Leistungspflicht von VDH Solar umfasst nicht:
- Die Tatsache, dass während der Ausführung des Vertrages (die Forderung nach) zusätzlichen Arbeiten auftaucht oder dem Kunden keine Finanzierung, Subvention oder Genehmigung gewährt wird, ist niemals ein Grund für eine Kündigung oder Auflösung des Vertrages durch den Kunden.
- Die Abnahme der gelieferten Waren darf nicht aus anderen Gründen als denjenigen, die sich auf die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen beziehen, verweigert werden, und auch nicht wegen geringfügiger Mängel oder Abweichungen, die die betriebliche oder produktive Inbetriebnahme der gelieferten Waren vernünftigerweise nicht verhindern. Die Abnahme darf außerdem nicht in Bezug auf Aspekte verweigert werden, die nur subjektiv beurteilt werden können, wie z. B. ästhetische Aspekte der Lieferung.
- Die Annahme oder Inbetriebnahme der gelieferten Waren durch den Kunden hat zur Folge, dass VDH Solar für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen und gegebenenfalls, wenn auch die Installation durch VDH Solar vereinbart wurde, für ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Installation vollständig entbunden ist.
- Lieferung und Fristen
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW, Auslieferungslager VDH Solar Hazerswoude-Dorp). Die Lieferfristen sind nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten festgelegt worden und werden so weit wie nach vernünftigem Ermessen möglich eingehalten. Die Lieferfristen sind immer nur Richtwerte und nicht verbindlich, z.B. können die Witterungsverhältnisse zu einer Verzögerung der Lieferung führen. Die bloße Überschreitung einer angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Frist bringt VDH Solar nicht in Verzug. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist hat der Kunde VDH Solar schriftlich in Verzug zu setzen und VDH Solar eine weitere Frist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist entspricht der ursprünglichen Lieferfrist, höchstens jedoch drei Monate.
- Die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls oder der Beschädigung von Waren oder Dienstleistungen und Daten geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie dem Kunden, einem Transporteur oder einem Erfüllungsgehilfen des Kunden tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
- VDH Solar ist nicht an (endgültige oder nicht endgültige) Lieferfristen gebunden, die aufgrund von Umständen, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind und auf die VDH Solar keinen Einfluss hat, nicht mehr eingehalten werden können. VDH Solar ist auch nicht an endgültige oder nicht endgültige (Liefer-)Fristen gebunden, wenn der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht strikt nachkommt oder wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrags (zusätzliche Arbeiten, Änderung der Spezifikationen usw.) oder eine Änderung der Vorgehensweise bei der Ausführung eines Vertrags vereinbart haben. Bei einer Fristüberschreitung hält VDH Solar Rücksprache mit dem Kunden.
- Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist stillschweigend um die Dauer der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt wird höhere Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verstanden. Unter höherer Gewalt seitens VDH Solar werden auch alle Umstände verstanden, auf die VDH Solar keinen Einfluss hat, unter anderem (aber nicht ausschließlich) Arbeitsstreiks, Betriebs- und Kommunikationsstörungen, Zollbehinderungen, Transportprobleme, Witterungsbedingungen und Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch die Lieferanten oder durch von VDH Solar beauftragte Dritte. Wenn die höhere Gewalt mindestens 60 aufeinander folgende Tage andauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen. Soweit eine Partei zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann oder ihr bei der Erfüllung des Auftrags Kosten entstanden sind, ist sie berechtigt, diese Arbeiten und Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Im Falle höherer Gewalt können die Parteien keinen Schadenersatz verlangen.
- Sollte die Lieferung eines bestellten Produkts nicht möglich sein, bemüht sich VDH Solar im Rahmen des Zumutbaren, einen gleichwertigen Ersatzartikel zu liefern.
- Beendigung des Vertrages
- Sowohl VDH Solar als auch der Kunde können den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen:
- wenn die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder Anwendung des WSNP stellt oder für insolvent erklärt wird;
- wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem von den Parteien geschlossenen Vertrag ernsthaft verletzt.
- Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung bereits eine Leistung zur Erfüllung des Vertrags erhalten hat, werden diese Leistung und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass VDH Solar mit dieser Leistung in Verzug ist. Beträge, die VDH Solar vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was sie in Ausführung des Vertrags bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben vorbehaltlich der Bestimmungen im vorigen Satz weiterhin in vollem Umfang geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
- Sowohl VDH Solar als auch der Kunde können den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen:
- Service und Garantie
- Sofern nicht anders angegeben, gibt VDH Solar keine andere oder weitergehende Garantie auf Waren und Dienstleistungen als die Garantie seiner Lieferanten und/oder Hersteller ("Herstellergarantie") für die betreffende Ware oder Dienstleistung.
- Wenn ein Lieferant und/oder Hersteller generell keine Garantie für eine Ware übernimmt, garantiert VDH Solar, dass die betreffende Ware für einen für ein solches Produkt angemessenen Zeitraum nach dem Kauf die Eigenschaften hat, die man erwarten kann. Dieser Zeitraum beträgt in keinem Fall mehr als zwölf (12) Monate.
- Für alle angebotenen Waren und Dienstleistungen gelten Toleranzen. Das bedeutet, dass VDH Solar berechtigt ist, im Rahmen des Zumutbaren Änderungen an den angegebenen Spezifikationen vorzunehmen, wenn die technische Ausführung nicht wesentlich geändert wird oder die Inbetriebnahme nicht unzumutbar erschwert wird. Solche Abweichungen (einschließlich Farbunterschiede der gelieferten Solarmodule) oder geringfügige Fehler entbinden den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, haben Markenkennzeichnungen keinen Einfluss auf die Konformität der gelieferten Produkte.
- Wenn der Kunde VDH Solar über Beanstandungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen informiert, sollte er VDH Solar oder dem Lieferanten die Möglichkeit geben, diese Beanstandungen so schnell wie möglich zu untersuchen. Zu diesem Zweck sollte der Kunde eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels vorlegen. Die weitere Untersuchung wird auf die am wenigsten belastende Art und Weise durchgeführt, wozu der Kunde VDH Solar die Gelegenheit geben muss, gegebenenfalls durch Übergabe von Waren oder Daten. Alle angemessenen tatsächlichen Kosten der notwendigen Untersuchung gehen zu Lasten des Kunden, wenn sich die Beanstandungen als unbegründet erweisen.
- Bei Bedienungsfehlern oder unsachgemäßem Gebrauch durch den Kunden oder anderen Ursachen, die nicht von VDH Solar oder ihrem Lieferanten zu vertreten sind, kann VDH Solar oder ihr Lieferant die Reparaturkosten nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung stellen. Die Garantiezeit wird durch die Durchführung von Garantiearbeiten nicht verlängert oder erneuert.
- Jegliche Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Kunde Änderungen an dem gelieferten Produkt vornimmt oder vornehmen lässt oder wenn die Anweisungen und Vorschriften von VDH Solar oder des Herstellers nicht genau befolgt werden. Jegliche Garantie erlischt auch, wenn gegen einschlägige Qualitätsnormen verstoßen wird, wie sie in NTA 8013 und NEN 1010 und NEN-ENIEC 62446 (Installation, Wartung und Inspektion von PV-Anlagen) beschrieben sind. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus einem mit VDH Solar geschlossenen Vertrag durch den Kunden führt ebenfalls zur Aussetzung der Garantieverpflichtungen, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Aufforderung bedarf.
- Rücksendungen sind ohne vorherige Zustimmung von VDH Solar nicht zulässig. Die VDH Solar kann die Zustimmung zur Rücksendung an Bedingungen knüpfen. Die zurückzusendenden Artikel und die Originalverpackung müssen vollständig, unbeschädigt und unbenutzt sein. In keinem Fall wird eine Rückgabegenehmigung für Produkte oder Dienstleistungen erteilt, die nicht oder nicht mehr zum regulären Sortiment von VDH Solar gehören oder die speziell für den Kunden bestellt oder hergestellt wurden.
- Wenn eine Rücksendung von VDH Solar genehmigt wird, werden die Kosten, die VDH Solar bei der Bearbeitung der Rücksendung entstanden sind, vom Kunden erstattet. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 30 % des Gesamtbetrags der Bestellung (ohne MwSt.), unbeschadet des Rechts von VDH Solar auf vollständigen Schadensersatz infolge der Rücksendung.
- Die von VDH Solar gegebenen Ratschläge, Meinungen, Erwartungen, Vorhersagen und Empfehlungen, auch in Bezug auf mögliche Erträge oder Rückgaben, können niemals als Garantie angesehen werden. Die VDH Solar übernimmt keine Verantwortung für die Befolgung solcher Aussagen.
- Wenn VDH Solar oder sein Lieferant einen Mangel des gelieferten Produkts als erwiesen ansieht, hat er die Wahl, entweder das untaugliche Produkt neu zu liefern, es zu reparieren oder dem Kunden einen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu gewähren. In den ersten beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, die als mangelhaft erkannte Ware nach Möglichkeit an sie zurückzusenden. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der gesamten gelieferten Leistung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach der Lieferung gründlich auf Schäden, Mängel und Mengen zu untersuchen. Das Recht des Kunden, sich auf einen Mangel seitens VDH Solar zu berufen, erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb von 48 Stunden, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich und unter Angabe von Gründen bei VDH Solar reklamiert hat.
- Jedes Reklamationsrecht erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Ware oder einen Teil davon verarbeitet, verändert oder mit anderen Waren vermischt hat.
- Der Kunde hat bei Mängeln keine anderen Rechte als die in diesen Garantiebestimmungen genannten.
- Haftung & Schadenersatz
- Alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der Geschäftsführer von VDH Solar und ihrer Mitarbeiter sowie aller (juristischen) Personen, die an der Erfüllung des Vertrages oder eines Auftrags des Kunden beteiligt sind.
- Außer im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens VDH Solar ist jegliche Haftung von VDH Solar ausgeschlossen, es sei denn, das geltende Recht verbietet dies.
- Wenn ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die gesamte kollektive Haftung von VDH Solar wegen zurechenbarer Mängel bei der Erfüllung des Vertrags oder aus anderen Gründen auf den Ersatz des tatsächlich erlittenen unmittelbaren Schadens, höchstens jedoch auf die Höhe des im Vertrag festgelegten und vom Kunden gezahlten Preises (ohne Mehrwertsteuer). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so wird der für den Vertrag vereinbarte Preis auf die Summe der für ein Jahr vereinbarten Gebühren (ohne MwSt.) festgesetzt. In keinem Fall darf jedoch der Gesamtschadenersatz € 10.000,= (zehntausend Euro) übersteigen. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden: a. angemessene Kosten, die der Gegenpartei entstanden sind, damit die Leistung von VDH Solar den Vertrag erfüllt; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht vergütet, wenn der Vertrag durch den Kunden oder auf dessen Wunsch hin aufgelöst wird; b. angemessene Kosten, die entstanden sind, um die Ursache und den Umfang des Schadens zu beurteilen, soweit sich die Beurteilung auf direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; c. angemessene Kosten, die entstanden sind, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, soweit die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
- Jegliche Haftung des VDH Solar für Schäden an Gütern des Kunden oder für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verhängte Bußgelder, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsstagnation, Schäden infolge von Ansprüchen von Kunden oder Lieferanten des Kunden, Verstümmelung oder Verlust oder Offenlegung von Daten oder Dokumenten und alle anderen Formen von Schäden, aus welchen Gründen auch immer, ist ausgeschlossen.
- Wenn ein Schaden durch die Versicherung des Kunden gedeckt ist, ist VDH Solar nicht verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.
- Voraussetzung für das Entstehen von Schadensersatzansprüchen ist, dass der Kunde VDH Solar spätestens 30 Tage nach Entstehen des Haftungsgrundes schriftlich benachrichtigt und VDH Solar in Anspruch nimmt. Ansprüche des Kunden gegen VDH Solar auf Schadensersatz und sonstige Befugnisse und Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem Ereignis, aus dem der Schaden oder die Ansprüche unmittelbar oder mittelbar resultieren.
- Eine Reihe von zusammenhängenden Schadensereignissen gilt als ein Ereignis im Sinne dieses Artikels.
- Die Erfüllung des Vertrages kommt ausschließlich dem Kunden zugute. Dritte können aus der Erfüllung des Vertrages durch VDH Solar keinerlei Rechte ableiten. Der Kunde stellt VDH Solar von allen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, dass sie einen Schaden erlitten haben, der durch die von VDH Solar zugunsten des Kunden ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen verursacht wurde oder damit zusammenhängt.
- Personenbezogene Daten und Datenschutz
- Wenn ein Vertrag die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, werden die Parteien ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Parteien ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um (personenbezogene) Daten gegen Verlust oder gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu sichern.
- Der Kunde beauftragt und ermächtigt VDH Solar hiermit, (personenbezogene) Daten zu verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages und die Inanspruchnahme der Leistungen von VDH Solar erforderlich ist. VDH Solar verarbeitet diese Daten für sorgfältig definierte Zwecke, wie z.B.:
- Beurteilung und Annahme von (potenziellen) Kunden, Abschluss und Erfüllung von Verträgen mit oder durch einen Kunden und Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
- Durchführung von Analysen personenbezogener Daten für statistische und wissenschaftliche Zwecke, Produktentwicklung und Managementberichte;
- Durchführung von (gezielten) Marketingaktivitäten zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung oder zum Ausbau einer Beziehung zu einem Kunden. Dabei werden spezifische Merkmale berücksichtigt; und
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
- Geistige Eigentumsrechte und Ausdrucksformen
- Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den vom VDH Solar gelieferten oder im Rahmen des Vertrages entwickelten oder zur Verfügung gestellten Geräten oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten und vorbereitenden Materialien stehen ausschließlich dem VDH Solar, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten zu. Der Kunde erwirbt nur die durch diese Bedingungen und das Gesetz ausdrücklich eingeräumten vorübergehenden Nutzungsrechte. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden zur Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Jedes dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht auf Dritte übertragbar, nicht veräußerbar und nicht unterlizenzierbar. Der Kunde hat sich jederzeit strikt an die angegebenen Bedingungen, Beschränkungen und Nutzungshinweise zu halten, einschließlich der Lizenzbedingungen der Lieferanten von VDH Solar. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle VDH Solar geschuldeten Entgelte, gleich aus welchem Rechtsgrund, vollständig entrichtet hat.
- Besteht Unklarheit darüber, wem ein geistiges oder gewerbliches Schutzrecht zusteht, wird davon ausgegangen, dass VDH Solar der Berechtigte ist, bis der Kunde das Gegenteil beweist.
- Der Kunde darf Kennzeichnungen, die sich auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte beziehen, nicht von den gelieferten Waren, Geräten, Verpackungen oder anderen Materialien entfernen oder verändern oder entfernen oder verändern lassen.
- Der Kunde darf VDH Solar in Veröffentlichungen oder in der Werbung nicht erwähnen und die Marke oder einen anderen Namen von VDH Solar nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von VDH Solar als Referenz verwenden.
- Vertraulichkeits- und Nichtannahmeklausel
- Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von einer Partei an die andere weitergegeben wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Preisangebote, Verlegepläne und technische Berechnungen von VDH Solar sind stets vertraulich. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei gesetzlich oder beruflich zur Offenlegung verpflichtet ist oder wenn eine Partei von der anderen Partei von der Geheimhaltungspflicht entbunden wird. Der Kunde wird die in diesem Artikel genannte Geheimhaltungspflicht seinen Mitarbeitern und/oder Dritten auferlegen, die von ihm für die Erfüllung des Vertrags eingeschaltet werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. VDH Solar ist berechtigt, zu Werbe- und Referenzzwecken den Namen des Kunden zu verwenden und die Art der an den Kunden erbrachten Leistungen oder Lieferungen anzugeben.
- Während der Laufzeit eines Vertrages und bis zwei Jahre nach dessen Beendigung darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VDH Solar keine Mitarbeiter von VDH Solar beschäftigen oder anderweitig direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.
- Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf alle Rechtsverhältnisse und Verträge zwischen VDH Solar und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung, unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, einschließlich des Wiener Kaufrechts.
- Alle Streitigkeiten jeglicher Art - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich zwischen den Parteien aus dem Vertrag oder sich daraus ergebenden Verträgen ergeben, werden vom Landgericht Amsterdam entschieden. VDH Solar bleibt jedoch berechtigt, den Streitfall dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren Vertrag zuständigen Gericht vorzulegen.